Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Veit Schumacher (Texter) – www.copyveit.com
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Veit Schumacher, freier Texter, Redakteur & Konzeptioner, www.copyveit.com
(nachfolgend „Texter“)
und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erstellung von Texten, Konzepten und sonstigen damit verbundenen Dienstleistungen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Texter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Die AGB gelten für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie – soweit anwendbar – für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
2. Zustandekommen des Vertrages und Leistungsumfang
2.1 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Texters in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder der Texter eine Anfrage des Auftraggebers schriftlich / in Textform bestätigt.
2.2 Gegenstand des Vertrages ist die im jeweiligen Angebot / in der Auftragsbestätigung beschriebene Leistung (z. B. Website-Texte, Landingpages, Newsletter, Blogartikel, Broschüren, Claims, Namings, Konzepte, redaktionelle Leistungen).
2.3 Der Texter erbringt seine Leistungen persönlich oder durch sorgfältig ausgewählte Erfüllungsgehilfen.
2.4 Ziel der Leistung des Texters ist die Erstellung professioneller, inhaltlich und sprachlich sorgfältig ausgearbeiteter Texte auf Basis des Briefings und der Unterlagen des Auftraggebers. Eine rechtliche Prüfung (z. B. marken-, wettbewerbs- oder presserechtliche Zulässigkeit) schuldet der Texter nicht.
2.5 Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu einer Anpassung von Vergütung und Lieferzeiten führen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber stellt dem Texter alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung (z. B. Briefing, Produktinformationen, Markenrichtlinien, Bildmaterial, Logos, Zugänge, rechtliche Vorgaben, Terminologie).
3.2 Wünscht der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie oder besondere Schreibweisen, weist er den Texter hierauf bei Auftragserteilung hin und stellt ggf. entsprechende Glossare oder Unterlagen zur Verfügung.
3.3 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unvollständiger, fehlerhafter oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen angemessen. Eventuelle Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
3.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung sämtlicher von ihm überlassener Vorlagen und Materialien (z. B. Bilder, Logos, Zitate, Texte, Referenzen) berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt werden. Er stellt den Texter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer entsprechenden Rechtsverletzung entstehen.
3.5 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unvollständiger, fehlerhafter oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, behält sich der Texter das Recht vor, die Zusammenarbeit noch vor Abschluss des im Angebot vereinbarten Projektumfangs zu beenden und die bereits erbrachten Aufwände in Rechnung zu stellen.
4. Urheberrecht und Nutzungsrechte
4.1 Sämtliche vom Texter erstellten Texte, Konzepte, Slogans, Claims, Struktur- und Inhaltsvorschläge sowie sonstige geistige Leistungen sind urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte verbleiben beim Texter.
4.2 Die Anfertigung der Texte und Konzepte sowie alle sonstigen Tätigkeiten des Texters sind grundsätzlich kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4.3 Der Texter räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Einsatzzweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber ein einfaches (nicht-exklusives), zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung im vertraglich vereinbarten Umfang (z. B. Nutzung auf einer bestimmten Website, in bestimmten Kampagnen oder Medien).
4.4 Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
4.5 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte, eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus, Bearbeitungen, Übersetzungen, Adaptionen oder sonstige Umgestaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Texters, sofern sie über den vereinbarten Zweck hinausgehen, und sind gesondert zu vergüten.
4.6 Soweit ausdrücklich exklusive Nutzungsrechte vereinbart werden, ist dies im Angebot / Vertrag gesondert geregelt und in der Vergütung entsprechend berücksichtigt.
4.7 Vorschläge, Mitarbeit oder sonstige Mitwirkung des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.
4.8 Entwürfe, Zwischenstände und Rohfassungen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Texters nicht genutzt oder veröffentlicht werden.
5. Bearbeitung und Urhebernennung
5.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, dürfen die vom Texter erstellten Texte durch den Auftraggeber im Rahmen des vereinbarten Zwecks bearbeitet oder gekürzt werden, soweit der Sinn nicht entstellt und die persönliche Interessen des Texters nicht unzumutbar verletzt werden.
5.2 Der Texter hat das Recht, bei Veröffentlichungen in branchenüblicher Form als Urheber genannt zu werden (z. B. „Text: Veit Schumacher“ oder „Copywriting: copyveit.com“), soweit dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen. Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung dieses Rechts kann den Texter zum Schadenersatz berechtigen.
6. Vergütung
6.1 Die Vergütung für Texte, Konzepte und sonstige Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Wenn nichts anderes vereinbart ist, versteht sich die Vergütung als Pauschalhonorar oder als Honorar nach Zeitaufwand (Stundensatz).
6.2 Alle genannten Honorare sind Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
6.3 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der vereinbarten Vergütung die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte gemäß Ziffer 4.3 abgegolten. Eine weitergehende Nutzung ist gesondert zu vergüten.
6.4 Werden die Texte in einem größeren Umfang oder in weiteren Medien genutzt, als ursprünglich vereinbart (z. B. zusätzliche Websites, Kampagnen, Kanäle), ist der Texter berechtigt, die Differenz zwischen der dafür üblichen höheren Vergütung und der ursprünglich gezahlten Vergütung nachzuberechnen.
7. Fälligkeit, Zahlung und Vorschuss
7.1 Die Vergütung ist mit Ablieferung des Werkes fällig und ohne Abzug zahlbar. Eine Ablieferung in digitaler Form (z. B. per E-Mail, Download-Link, Kollaborationstool) ist ausreichend.
7.2 Ist die Ablieferung in mehreren Teilen vereinbart, ist der jeweils gelieferte Teil entsprechend zu vergüten.
7.3 Der Texter ist berechtigt, bei Auftragserteilung einen angemessenen Vorschuss (bis zu 40 % der Gesamtvergütung) zu verlangen. Bei größeren Projekten können weitere Abschlags- oder Teilzahlungen vereinbart werden.
7.4 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Texter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und die Arbeit an laufenden Projekten bis zum Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen. Hieraus erwachsen dem Auftraggeber keine Ansprüche auf Schadensersatz.
8. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
8.1 Sonderleistungen wie umfangreiche Umarbeitungen, zusätzliche Textvarianten, alternative Headlines, weitere Korrekturschleifen, zusätzliche Beratungs- oder Konzeptionsleistungen werden – sofern nicht anders vereinbart – nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
8.2 Der Texter ist berechtigt, zur Auftragsdurchführung erforderliche Fremdleistungen (z. B. Lektorat, Grafik, Programmierung, Übersetzung, SEO-Analyse) in Absprache mit dem Auftraggeber im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen. Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Vollmachten zur Verfügung.
8.3 Werden Fremdleistungen ausnahmsweise im Namen des Texters beauftragt, stellt der Auftraggeber den Texter im Innenverhältnis von sämtlichen sich daraus ergebenden Verbindlichkeiten frei und übernimmt insbesondere die anfallenden Kosten.
8.4 Notwendige Reise- und Spesenaufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen und mit dem Auftraggeber abgestimmt sind, werden gegen Nachweis vom Auftraggeber erstattet.
9. Lieferung, Termine und höhere Gewalt
9.1 Lieferfristen und -termine ergeben sich aus den beiderseitigen Vereinbarungen. Sie sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden und der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nachkommt.
9.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Umständen, die der Texter nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit, technische Störungen, Ausfälle von Kommunikationswegen), berechtigen beide Parteien, den Liefertermin angemessen zu verschieben. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall zu vergüten.
9.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der Texte in der Form, in der der Auftraggeber die Daten ursprünglich zur Verfügung gestellt hat (z. B. Word-Dokument, Google Docs).
10. Haftung und Gewährleistung
10.1 Der Texter haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – in diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.2 Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit der Texte kann nach dem Stand der Sprach- und Schreibnormen nicht übernommen werden.
10.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Texte unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich oder in Textform zu rügen. Unterbleibt die fristgerechte Rüge, gelten die Texte als vertragsgemäß abgenommen.
10.4 Stilistische Änderungen, Geschmacksfragen oder abweichende sprachliche Präferenzen des Auftraggebers stellen keine Mängel dar.
10.5 Der Texter übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte und haftet insbesondere nicht für deren rechtliche Zulässigkeit, markenrechtliche Eintragungsfähigkeit oder die Verletzung von Schutzrechten Dritter. Die rechtliche Prüfung obliegt dem Auftraggeber.
10.6 Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden haftet der Texter nur im Rahmen der gesetzlichen zwingenden Vorschriften. Die Haftungshöchstgrenze für vertragliche Pflichtverletzungen (soweit rechtlich zulässig) beträgt maximal die Höhe der jeweiligen Nettoauftragssumme.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
11.1 Der Texter behandelt alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemachten Informationen, Unterlagen und Daten vertraulich und verwendet sie ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrags.
11.2 Im Übrigen gilt die auf www.copyveit.com abrufbare Datenschutzerklärung.
12. Referenzen, Belegexemplare und Eigenwerbung
12.1 Der Auftraggeber überlässt dem Texter nach Veröffentlichung auf Wunsch geeignete Belegexemplare oder Links zu den veröffentlichten Texten (z. B. URLs, PDFs).
12.2 Der Texter ist berechtigt, den Auftraggeber und die für ihn erbrachten Leistungen in angemessenem Umfang als Referenz zu nennen und Auszüge der Arbeiten (z. B. Screenshots, Textausschnitte) zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in Präsentationen und Social-Media-Posts – sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich in Textform widerspricht oder überwiegende Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.
13. Künstlersozialkasse (KSK)
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Unternehmen, die kreative Leistungen einkaufen, unter Umständen verpflichtet sind, auf die an selbstständige Kreative gezahlten Honorare eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu entrichten. Nähere Informationen zu den sich aus einer Bauftragung des Texter ergebenden Verpflichtungen muss der Auftraggeber selbst einholen oder erhält er seitens des eigenen Steuerberater oder der KSK.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Texters Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.